Mindestlohn

9. Juli 2024

Neue Tarifvereinbarungen und Preisanpassungen für unsere Sicherheitsdienstleistungen

Wir möchten Sie darüber informieren, dass der neue Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen zwischen dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW), Landesgruppe Schleswig-Holstein, und der Dienstleistungsgesellschaft ver.di zum 01.10.2024 in Kraft getreten ist.

Dies bedeutet für unsere Sicherheitskräfte eine Lohnerhöhung von 9,97 %.

Zum 01.09.2025 folgt eine weitere Erhöhung um 5,59 %.

Ab dem 01.01.2026 steigen zudem die tariflichen Nachtarbeitszuschläge um 5 %, sodass insgesamt ein Zuschlag von 15 % gezahlt wird.

In den letzten zwei Jahren sind zudem erhebliche Kosten in verschiedenen Bereichen gestiegen, darunter:

  • 2 % höhere Kosten für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • 3 % gestiegene KFZ- und Sachkosten
  • 1 % zusätzliche Kosten für die gesetzliche Überprüfung im Bewacherregister
  • 0,05 % Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge

Insbesondere die Lohnfortzahlung in der Sicherheitsbranche hat sich nahezu verdoppelt. Gleichzeitig sind die Kosten für Betriebsmittel, Material und Fahrzeuge deutlich gestiegen. Zudem wurden die Gebühren für die Überprüfung von Sicherheitskräften im Bewacherregister seit 2019 regelmäßig erhöht, was inzwischen eine Verdreifachung der Kosten zur Folge hat.

Um weiterhin wirtschaftlich arbeiten zu können, sind wir gezwungen, unsere Preise entsprechend anzupassen. Dies bedeutet:

  • Preiserhöhung von 13,02 % ab dem 01.01.2024
  • Weitere Anpassung um 5,59 % ab dem 01.09.2025
  • Nachtzuschlag von 15 % ab dem 01.01.2026

Wir verstehen, dass Preiserhöhungen nie angenehm sind, daher sind wir bestrebt diese so moderat wie möglich zu halten. Gleichzeitig müssen wir unseren Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitenden und gesetzlichen Vorgaben nachkommen. Der neue Tarifvertrag bietet uns und Ihnen durch seine Laufzeit bis mindestens zum 31.12.2026 zudem mehr als zwei Jahre Kalkulations- und Budgetsicherheit.

In Deutschland gibt es seit dem 1. Januar 2015 einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Er gilt als unterste Lohngrenze für nahezu alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ausgenommen sind nur wenige Personengruppen wie Auszubildende, Langzeitarbeitslose oder teilweise Praktikantinnen und Praktikanten.

Nach dem Mindestlohngesetz beschließt die Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind, die Mindestlohnentwicklung, die dann per Rechtsverordnung verbindlich wird.

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt aktuell € 12,41 pro Stunde. Anfang 2025 wird er auf € 12,82 steigen.

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