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Kauf von Sicherheitstechnik. 2-fach staatlich gefördert. KfW-Förderung und IB.SH-Förderung

5. März 2020

Kauf von Sicherheitstechnik. 2-fach staatlich gefördert. KfW-Förderung und IB.SH-Förderung

Die Entscheidung für ein sicheres zu Hause ist nie zu spät. Auch wenn Sie es beim Einzug oder Hausbau versäumt haben, Sicherheitstechnik installieren zu lassen; Sie können diese jederzeit nachrüsten. Am einfachsten und schnellsten mit bewährten Funkalarmanlagen, mit denen wir als Sicherheitsunternehmen die allerbesten Erfahrungen gemacht haben. Gefördert werden Privatpersonen als Eigentümer oder Mieter einer selbstgenutzten Immobilie. Zweit- und Ferienwohnungen sowie Wochenendhäuser sind von der Förderung leider ausgenommen.

Gefördert werden Maßnahmen, mit denen Sie den Einbruch­schutz an Ihrem Wohn­eigentum erhöhen. Dies sind zum Beispiel:

  • Einbruch- und Überfall­melde­anlagen
  • Gefahren­warnanlagen sowie Sicherheits­technik in Smarthome-­Anwendungen mit Einbruch­meldefunktion
  • Einbruch­hemmende Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen
  • Einbruch­hemmende Garagen­tore und -zugänge
  • Nachrüst­systeme für Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen, z. B. Türzusatz­schlösser, Quer­riegel­schlösser mit/ohne Sperrbügel, Kasten­riegel­schlösser
  • Nachrüst­systeme für Fenster und Fenster­türen sowie einbruch­hemmende Gittern, Klapp- und Rollläden und Licht­schacht­abdeckungen
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Einbruchschutz muss nicht mit hohen Kosten verbunden sein, wie oftmals befürchtet wird. Staatlich durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) geförderte Investitionen in die eigene Sicherheit machen die Nachrüstung einer Funkalarmanlage in z. B. Kombination mit mechanischer Sicherheit noch attraktiver. Sie erhalten 2-fache staatliche Förderung.

Das Förderprogramm der KfW

Ab einer Mindestinvestition von 500,- Euro erhalten Sie bereits 20 % Zuschuss und die Obergrenze für einen Zuschuss liegt bei 1.600 Euro. Ein unsicheres Gefühl zu Hause ist also fast nicht mehr zu rechtfertigen.

Das Förderprogramm der IB.SH:

Förderfähige Investitionen zwischen 500 Euro und 1.000 Euro werden mit 20 % gefördert. Der darüber hinaus gehende Investitionsanteil (1.001 Euro bis 10.000 Euro) wird mit 15% gefördert. Es können maximal 10.000 Euro je Objekt gefördert werden. Der maximale Zuschuss beträgt 1.550 Euro. Der Zuschuss kann mit allen Förderprogrammen der KfW kombiniert werden.

Zusammengenommen ist eine staatliche Förderung in Höhe von gesamt € 3.150 möglich. Maximale Einbruchshemmung erreichen Sie mit einer Alarmaufschaltung. Dabei wird die Alarmanlage mit unserer Alarmempfangsstelle verbunden, sodass unsere Sicherheitskräfte im Notfall vollautomatisch informiert werden und unmittelbar eingreifen.

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