Gemeinsam gestalten wir eine bessere Zukunft
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) stellt die nationale Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie dar. Diese Richtlinie zielt darauf ab, Personen, die Verstöße gegen Unionsrecht melden, zu schützen. Über unsere Website können Sie ebenfalls Hinweise einreichen, um aktiv an der Aufdeckung von Straftaten und der Förderung positiver Veränderungen teilzunehmen. Ihre Hinweise gehen direkt an das Compliance-Controlling und nicht an das Lübecker Wachunternehmen. Ihre persönlichen Daten werden nicht weitergegeben oder gespeichert.
Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz und unser Hinweisgeberportal finden Sie hier.