Aufzug-Notruf

Gewerblicher Aufzug-Notruf

Bei der Aufschaltung von Aufzug-Notrufanlagen werden Sprechstellen in den Aufzügen installiert, über die eingeschlossene Personen zu jeder Zeit eine Sprechverbindung zu unserer rund um die Uhr besetzten, VdS-anerkannten Alarmempfangsstelle ( AES nach DIN EN 50518 ) aufbauen können. Unsere Mitarbeiter beruhigen zunächst den Eingeschlossenen, was mental sehr wichtig ist, und veranlassen die sofortige Einleitung von Maßnahmen zur Personenbefreiung.

Je nach Situation und Vorgabe kann bei Personeneinschluss der Notdienstmonteur der Aufzugfirma verständigt oder unser firmeneigener Funkstreifendienst mit der Personenbefreiung beauftragt werden.

Für die Personenbefreiung durch uns stehen allnächtlich 26 firmeneigene Funkstreifenfahrzeuge zur Verfügung. Diese halten sich im Rahmen ihres Dienstes in unserem Einzugsgebiet auf, sind somit sehr schnell am Objekt und können entsprechend Ihren Vorgaben intervenieren. Die Fahrer sind ausnahmslos geprüfte Aufzugwärter und nach Einweisung in den Aufzug auch berechtigt Personenbefreiungen vorzunehmen.

Das Lübecker Wachunternehmen konnte in den letzten Jahrzehnten erhebliche Erfahrungswerte sammeln und betreut bis heute rund 700 Aufzug-Anlagen mit dieser Dienstleistung.

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Nach geltender Betriebs-Sicherheits-Verordnung (BetrSichV) müssen alle Aufzüge bis Ende 2020 über ein funktionsfähiges 2Wege (Anmerkung: 2Wege bedeutet bei Aufzugnotrufsystemen sprechen und hören) Notrufsystem verfügen. Die Notrufsysteme müssen rund um die Uhr (24/7) eine ständig besetzte Stelle erreichen. Hier empfiehlt sich selbstverständlich unsere Alarmempfangsstelle. Eine Hupe z. B. als akustische Notrufeinrichtung, die lediglich im Bereich des Aufzuges (Treppenhaus / Pförtnerei / Sekretariat) akustisch alarmiert, ist dann nicht mehr zulässig. Nach Ablauf der Frist drohen bei Nichteinhaltung die Stilllegung des Aufzugs und empfindliche Geldbußen.

Eine weitere Übergangsfrist läuft dann im Jahre 2022 aus. Bis dahin müssen alle Aufzug-Notrufanlagen verpflichtend auf eine nach mindestens EN 50518-Kategorie 2 zugelassene Alarmempfangsstelle aufgeschaltet werden, wie wir Sie hier in Lübeck betreiben. Geschieht dies nicht, folgen auch hier die Stilllegung des Aufzuges sowie ebenfalls empfindliche Geldbußen.

Was die einzusetzende Übertragungstechnik angeht, muss bei der Alarmaufschaltung von Aufzug-Notrufanlagen auch die EN 50136-1 (wie bei Gefahrenmeldeanlagen) eingehalten werden. Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an Alarmübertragungsanlagen fest, die der Alarmübertragung zwischen einer Gefahrenmeldeanlage (eben auch eines Aufzug-Notrufes) und einer Alarmempfangsstelle dienen. Auch hier besteht also dringender Prüf– und ggfls. Handlungsbedarf für die Betreiber von Aufzug-Notrufanlagen, ob die genutzte Übertragungstechnik auch dieser EN-Norm entspricht.

In Zusammenarbeit mit Hansa Alarm Lübeck und MS Mikroprozessor-Systeme AG bieten wir sog. Betreibermodelle an, bei denen wir die notwendige Technik und Dienstleistung für Ihren Aufzug Rechts– und DIN-konform zur Verfügung stellen und betreiben. Beinhaltet ist hierbei die

  • Finanzierung
  • Installation
  • Alarmaufschaltung auf unsere DIN EN 50518 anerkannte Alarmempfangsstelle
  • Wartung
  • Entstörung und
  • Personenbefreiung

zu einem monatlich fest planbaren Preis. Lediglich etwaige Aufwendungen für Personenbefreiungen werden aufwandsbezogen abgerechnet. Selbstverständlich können Sie auch Ihre bestehenden Aufzug-Notrufanlagen auf unsere Alarmempfangsstelle schalten, wenn diese den entsprechenden Norm-Vorgaben entspricht. Insofern sprechen Sie uns gerne an. Wir finden immer eine gemeinsame und optimale Lösung.

Unsere Kontaktdaten
Wir sind für Sie da!

Lübecker Wachunternehmen
Dr. Kurt Kleinfeldt GmbH

Herrendamm 43 · 23556 Lübeck

 +49 (451) 48 445-0
 +49 (451) 48 445-55
vertrieb@luewa.eu

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